Euro 6d-temp auch nach 31.12.2021 erstzulassenZitat von Tom am 3. November 2021, 9:23 Uhr Nachdem ich im August das Modell 2020/2021 bestellt hatte und Lieferproblemchen aufkamen , überlegte ich , was passiert , wenn ich das Fahrzeug ( 6d-temp) gar nicht mehr in 2021 zulasse / zulassen kann.
Die Überlegung hätte ich mir wohl sparen können.
Mit meinen Zulassungspapieren aus Jandelsbrunn erhielt ich auch eine Ausnahmegenehmingungen dazu ( s. Anlagen)
Meine genaueren Nachforschung zu den KBA und EU Nummern führten bei mir zu dem Schluss, dass dabei auch die Verlängerung der "6d-temp" Erstzulassung bis 28.02.2023 (!!) möglich ist, bzw. wäre. (Zitat auf Seite 1 der Anlage : "VO (EG) Nr.715/2007 i.d.F. VO (EU) 2018/1832 (Abgaskennbuchstabe AQ bzw. AR nicht nachgewiesen (ab 01.01.2022)"
AQ und AR wären die Kennbuchstaben für 6d-final
Interpretiere ich das richtig ?
Viele Grüße
Tom
Nachdem ich im August das Modell 2020/2021 bestellt hatte und Lieferproblemchen aufkamen , überlegte ich , was passiert , wenn ich das Fahrzeug ( 6d-temp) gar nicht mehr in 2021 zulasse / zulassen kann.
Die Überlegung hätte ich mir wohl sparen können.
Mit meinen Zulassungspapieren aus Jandelsbrunn erhielt ich auch eine Ausnahmegenehmingungen dazu ( s. Anlagen)
Meine genaueren Nachforschung zu den KBA und EU Nummern führten bei mir zu dem Schluss, dass dabei auch die Verlängerung der "6d-temp" Erstzulassung bis 28.02.2023 (!!) möglich ist, bzw. wäre. (Zitat auf Seite 1 der Anlage : "VO (EG) Nr.715/2007 i.d.F. VO (EU) 2018/1832 (Abgaskennbuchstabe AQ bzw. AR nicht nachgewiesen (ab 01.01.2022)"
AQ und AR wären die Kennbuchstaben für 6d-final
Interpretiere ich das richtig ?
Viele Grüße
Tom
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Let's camp! Let's Pepper!
MEG 600, Modell2020?/2021, 160 PS, + Fahrrad + Heckfenster links + zus. Bordbatt. + Klima + Solar 120W
KZ : ND ........ Hallo Thomas,
aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben laufen die Typgenehmigungen und Zulassungsberechtigungen aus. Die Fahrzeughersteller können über ihre Homologationsabteilung Ausnahmegenehmigungen erteilen. Bei der Neuzulassung dieser Fahrzeuge ist immer eine Kopie der jeweiligen Ausnahmegenehmigung mitzuführen und als Nachweis vorzulegen. Diese gelten in der Regel für PKW 12 Monate. Für Wohnmobile meine ich mal gehört zu haben , das diese Frist sogar 18 Monate beträgt. Für Wohnmobile erstellt ja der Aufbauer diese Ausnahmegenehmigung, die dir ja auch vorliegt.
Gruß
Markus
Hallo Thomas,
aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben laufen die Typgenehmigungen und Zulassungsberechtigungen aus. Die Fahrzeughersteller können über ihre Homologationsabteilung Ausnahmegenehmigungen erteilen. Bei der Neuzulassung dieser Fahrzeuge ist immer eine Kopie der jeweiligen Ausnahmegenehmigung mitzuführen und als Nachweis vorzulegen. Diese gelten in der Regel für PKW 12 Monate. Für Wohnmobile meine ich mal gehört zu haben , das diese Frist sogar 18 Monate beträgt. Für Wohnmobile erstellt ja der Aufbauer diese Ausnahmegenehmigung, die dir ja auch vorliegt.
Gruß
Markus
Tom hat auf diesen Beitrag reagiert. Immer in Bewegung bleiben-Pepper MEG-Modelljahr 2019-Peugeot Boxer III-2.0 Hubraum mit 163 PS-Ohne Start/Stop>Dometic Freshjet 2200>3er Fahrradträger>Anhängerkupplung>Produziert 12/2018>EZ04/2019>Erstbesitzer
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