50 ccm Roller mit kleinem Versicherungskennzeichen in SpanienZitat von PeterK am 28. Januar 2021, 8:50 Uhr Ein guter Freund ist aktuell in Spanien von der Polizei angehalten worden da er mit einem 49 ccm Roller mit deutschem Versicherungskennzeichen unterwegs war.
Der freundliche Polizist klärte auf, das in Spanien angemeldete Roller einen wiederkehrenden TÜV benötigen, was bei seinem, mit deutschem Kennzeichen nicht der Fall war. Kurzum, die Strafe war 500 Euro. Da ich ab und an auch einen Roller mitnehme, war das Thema für mich ebenfalls wichtig.
Ich habe mich daraufhin an die Rechtsabteilung des ADAC gewandt und musste aus der Antwort feststellen, das die spanische Polizei dieses Versicherungskennzeichen nicht akzeptieren muss.
Ein guter Freund ist aktuell in Spanien von der Polizei angehalten worden da er mit einem 49 ccm Roller mit deutschem Versicherungskennzeichen unterwegs war.
Der freundliche Polizist klärte auf, das in Spanien angemeldete Roller einen wiederkehrenden TÜV benötigen, was bei seinem, mit deutschem Kennzeichen nicht der Fall war. Kurzum, die Strafe war 500 Euro. Da ich ab und an auch einen Roller mitnehme, war das Thema für mich ebenfalls wichtig.
Ich habe mich daraufhin an die Rechtsabteilung des ADAC gewandt und musste aus der Antwort feststellen, das die spanische Polizei dieses Versicherungskennzeichen nicht akzeptieren muss.
Rittersaal und Willi Weinsberg haben auf diesen Beitrag reagiert. RittersaalWilli Weinsberg Pepper MEG- EZ. Februar 2021- Fiat 140 PS-Dachklima-AHK-Maxxfan- Osram NIGHT BREAKER , geteilter Badspiegel, Dritte Schublade Küche, Schubladenschrank unter Bett links, usw. Ja, hat man schon öfters gehört
Ja, hat man schon öfters gehört
Grüße Harry S...unterwegs im PEPPER MEG Peugeot Boxer 165 PS, EZ 06/2020 , RH-WW ... ich schraube nicht, ich fahre 😀 Zitat von Rittersaal am 29. Januar 2021, 21:35 Uhr Also ich habe das noch nicht gehört.
Vielen Dank für den Hinweis!
Also ich habe das noch nicht gehört.
Vielen Dank für den Hinweis!
PeterK hat auf diesen Beitrag reagiert. [PEPPER] 600 MEG (3/2018)
1xSolarpanel 100W
LiFePo4 / 200Ah
Kurbelstützen
Heosafe
Wechselrichter Zitat von tom68 am 31. Januar 2021, 19:44 Uhr Moin,
das stimmt so nicht und ist auch in deinen Versicherungsbedingungen erklärt. Ein Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Segway, E-Roller, etc) ist im gesamten EU Ausland gültig. Jetzt kommt das "Aber"... im Europäischen Ausland MUSST du ein Länderkennzeichen anbringen und die grüne Versicherungskarte für das Versicherungskennzeichen mitführen.
Das diese "Fahrzeuge" keinen TÜV haben ist völlig unwichtig. Der Spanische Polizist kann aber natürlich eine Strafe verhängen wenn das Gefährt nicht Verkehrstüchtig ist (Licht, Klingel) oder die Geschwindigkeit der gültigen Typengenehmigung des jeweiligen Landes überschreitet. (Wenn dein Moped in Deutschland zugelassen ist und nur 45 km/h fahren darf, ist es auch in Spanien nicht erlaubt 60 km/h damit zu fahren :-))
Wenn dein Freund einen Rechtsschutz hat lohnt es sich bei der Summe auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Das wird zwar vermutlich ewig dauern aber am Ende wird er sein Geld vom Spanischen Staat wiederbekommen wenn auf seinem Ticket nicht etwas vermerkt ist das es um Verkehrsuntüchtigkeit ging.
Gruß
Thomas
Moin,
das stimmt so nicht und ist auch in deinen Versicherungsbedingungen erklärt. Ein Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Segway, E-Roller, etc) ist im gesamten EU Ausland gültig. Jetzt kommt das "Aber"... im Europäischen Ausland MUSST du ein Länderkennzeichen anbringen und die grüne Versicherungskarte für das Versicherungskennzeichen mitführen.
Das diese "Fahrzeuge" keinen TÜV haben ist völlig unwichtig. Der Spanische Polizist kann aber natürlich eine Strafe verhängen wenn das Gefährt nicht Verkehrstüchtig ist (Licht, Klingel) oder die Geschwindigkeit der gültigen Typengenehmigung des jeweiligen Landes überschreitet. (Wenn dein Moped in Deutschland zugelassen ist und nur 45 km/h fahren darf, ist es auch in Spanien nicht erlaubt 60 km/h damit zu fahren :-))
Wenn dein Freund einen Rechtsschutz hat lohnt es sich bei der Summe auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Das wird zwar vermutlich ewig dauern aber am Ende wird er sein Geld vom Spanischen Staat wiederbekommen wenn auf seinem Ticket nicht etwas vermerkt ist das es um Verkehrsuntüchtigkeit ging.
Gruß
Thomas
Willi Weinsberg hat auf diesen Beitrag reagiert. immer noch Kennzeichen H-..... aber kein Pepper mehr.... Zitat von PeterK am 1. Februar 2021, 9:03 Uhr Ich habe mir nun einen 125ccm Roller zugelegt.
Hier die Antwort von der Rechtsberatung des ADAC bezüglich meiner Anfrage "50ccm Roller in Spanien".
Das in Deutschland für Kleinkrafträder von der Versicherung ausgegebene Versicherungskennzeichen gewährt grundsätzlich Versicherungsschutz innerhalb Europas. Allerdings handelt es sich hier nicht um ein von einer Behörde ausgegebenes Kennzeichen bzw. um eine Zulassung im verkehrsrechtlichen Sinne. Zulassungsfreie Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind, können generell auch im Ausland geduldet werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass diese Kennzeichen
außerhalb Deutschlands tatsächlich akzeptiert werden müssen und es kann zu einer Ahndung kommen.
In Spanien haben sich in den letzten Jahren Fälle gehäuft, in denen die Versicherungskennzeichen nicht akzeptiert wurden. Da hierauf kein Rechtsanspruch besteht, darf der Betrieb des Fahrzeugs untersagt und auch eine Geldstrafe verhängt werden. Wer dies vermeiden möchte, sollte den Roller mit offiziellem (schwarzem) Kennzeichen zulassen.
Ich habe mir nun einen 125ccm Roller zugelegt.
Hier die Antwort von der Rechtsberatung des ADAC bezüglich meiner Anfrage "50ccm Roller in Spanien".
Das in Deutschland für Kleinkrafträder von der Versicherung ausgegebene Versicherungskennzeichen gewährt grundsätzlich Versicherungsschutz innerhalb Europas. Allerdings handelt es sich hier nicht um ein von einer Behörde ausgegebenes Kennzeichen bzw. um eine Zulassung im verkehrsrechtlichen Sinne. Zulassungsfreie Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind, können generell auch im Ausland geduldet werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass diese Kennzeichen
außerhalb Deutschlands tatsächlich akzeptiert werden müssen und es kann zu einer Ahndung kommen.
In Spanien haben sich in den letzten Jahren Fälle gehäuft, in denen die Versicherungskennzeichen nicht akzeptiert wurden. Da hierauf kein Rechtsanspruch besteht, darf der Betrieb des Fahrzeugs untersagt und auch eine Geldstrafe verhängt werden. Wer dies vermeiden möchte, sollte den Roller mit offiziellem (schwarzem) Kennzeichen zulassen.
Pepper MEG- EZ. Februar 2021- Fiat 140 PS-Dachklima-AHK-Maxxfan- Osram NIGHT BREAKER , geteilter Badspiegel, Dritte Schublade Küche, Schubladenschrank unter Bett links, usw. Zitat von tom68 am 1. Februar 2021, 10:16 Uhr Moin,
das ist schon recht schwammig formuliert vom ADAC, somal der ADAC selbst in seinen Versicherungsverträgen von Versicherungskennzeichen schreibt:
Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren, benötigen Sie eine sogenannte grüne Versicherungskarte, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.
Das Thema Rechtsanspruch ist ja in Europa einheitlich geregelt durch Brüssel, ich würde vermuten das ist mehr eine willkommene Gelegenheit Geld in die Staatskasse zu spülen und im Zweifel wird dann darauf hingewiesen das das Gefährt nicht verkehrssicher war.
Anyhow, bei 500 EUR würde ich es vermutlich darauf ankommen lassen und mir einen Anwalt nehmen, ohne Rechtsschutz wird der Klageweg allerdings teurer als das Bußgeld.
Vor Ort in Spanien sollte man sich allerdings nicht mit der Guardia Civil anlegen, die Jungs verstehen dort recht wenig Spass und wer kein Spanisch spricht hat schon verloren 🙂
Gruß
Thomas
Moin,
das ist schon recht schwammig formuliert vom ADAC, somal der ADAC selbst in seinen Versicherungsverträgen von Versicherungskennzeichen schreibt:
Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren, benötigen Sie eine sogenannte grüne Versicherungskarte, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.
Das Thema Rechtsanspruch ist ja in Europa einheitlich geregelt durch Brüssel, ich würde vermuten das ist mehr eine willkommene Gelegenheit Geld in die Staatskasse zu spülen und im Zweifel wird dann darauf hingewiesen das das Gefährt nicht verkehrssicher war.
Anyhow, bei 500 EUR würde ich es vermutlich darauf ankommen lassen und mir einen Anwalt nehmen, ohne Rechtsschutz wird der Klageweg allerdings teurer als das Bußgeld.
Vor Ort in Spanien sollte man sich allerdings nicht mit der Guardia Civil anlegen, die Jungs verstehen dort recht wenig Spass und wer kein Spanisch spricht hat schon verloren 🙂
Gruß
Thomas
PeterK hat auf diesen Beitrag reagiert. immer noch Kennzeichen H-..... aber kein Pepper mehr.... Zitat von Jobelix am 1. Februar 2021, 10:56 Uhr Hier ein alter "Austausch" zu dem Thema - Keine Erkenntnisse - aber eine Wortschlacht 😉
http://www.costa-info.de/cgi-bin/wopo/forum/forum.pl?thread=14434
Hier ein alter "Austausch" zu dem Thema - Keine Erkenntnisse - aber eine Wortschlacht 😉
http://www.costa-info.de/cgi-bin/wopo/forum/forum.pl?thread=14434
600 MEG 4/2019 mit diversen Änderungen. Alle Videos hier :
Pepperitis Channel
Kennzeichen: PB-K-XXXX Zitat von tom68 am 1. Februar 2021, 11:11 Uhr Jepp, ein schönes Thema,
wir haben durch unsere Pedalecs (E-Bike über 250 Watt) mit Versicherungskennzeichen immer mal wieder die Diskussionen im Ausland.
In Italien und Spanien wurden wir auch schon das ein oder andere mal von den örtlichen Behörden auf die Kennzeichen angesprochen und nach Vorzeigen des Versicherungsnachweises gab es auch noch nie Probleme. (mehr so nach dem Motto - ahh, die doofen Deutschen haben jetzt schon Kennzeichen an ihren Fahrrädern)
Genau genommen müssten wir im EU Ausland aber auch noch ein Unterscheidungskennzeichen anbringen (also das gute alte D-Schild) weil die Versicherungskennzeichen so etwas nicht haben. Das werde ich aber erst machen wenn da wirklich mal ein Sheriff drauf hinweist.
Hier noch die Sachlage aus dem Bußgeldkatalog LINK (der letzte Abschnitt ist zum Thema Ausland) und hier kann man sich die EU Richtlinien durchlesen unter welche auch die Versicherungskennzeichen fallen LINK
Bei Mopeds ist vielen Staatsbediensteten vermutlich gar nicht klar das es eben keine Kleinkrafträder sind welche ein richtiges Kennzeichen brauchen.
P.S. die Diskussion in dem Link von Jo ist Comedy pur, selten so gelacht, auch wenn das zwischendurch nichts mehr mit dem Thema zu tun hat sondern einfach nur noch gegenseitige Beleidigungen sind. Mördergenial, mein Tag ist gerettet 🙂
Jepp, ein schönes Thema,
wir haben durch unsere Pedalecs (E-Bike über 250 Watt) mit Versicherungskennzeichen immer mal wieder die Diskussionen im Ausland.
In Italien und Spanien wurden wir auch schon das ein oder andere mal von den örtlichen Behörden auf die Kennzeichen angesprochen und nach Vorzeigen des Versicherungsnachweises gab es auch noch nie Probleme. (mehr so nach dem Motto - ahh, die doofen Deutschen haben jetzt schon Kennzeichen an ihren Fahrrädern)
Genau genommen müssten wir im EU Ausland aber auch noch ein Unterscheidungskennzeichen anbringen (also das gute alte D-Schild) weil die Versicherungskennzeichen so etwas nicht haben. Das werde ich aber erst machen wenn da wirklich mal ein Sheriff drauf hinweist.
Hier noch die Sachlage aus dem Bußgeldkatalog LINK (der letzte Abschnitt ist zum Thema Ausland) und hier kann man sich die EU Richtlinien durchlesen unter welche auch die Versicherungskennzeichen fallen LINK
Bei Mopeds ist vielen Staatsbediensteten vermutlich gar nicht klar das es eben keine Kleinkrafträder sind welche ein richtiges Kennzeichen brauchen.
P.S. die Diskussion in dem Link von Jo ist Comedy pur, selten so gelacht, auch wenn das zwischendurch nichts mehr mit dem Thema zu tun hat sondern einfach nur noch gegenseitige Beleidigungen sind. Mördergenial, mein Tag ist gerettet 🙂
PeterK hat auf diesen Beitrag reagiert. immer noch Kennzeichen H-..... aber kein Pepper mehr....
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